E-Government-Strukturierung der Immobilienwertermittlung in Sachsen-Anhalt.

Chmielorz
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Wiesbaden

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1616-0991

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ZLB: Kws 155 ZB 6780
BBR: Z 123
IRB: Z 952
TIB: ZA 3249
IFL: Z 1343

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Abstract

Mit § 199 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB 2013) werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung insbesondere die Bildung, die Aufgaben und das Tätigwerden der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sowie die Einrichtung und die Aufgaben der Geschäftsstellen zu regeln. Dabei besteht die Anforderung, sowohl mit regionaler Marktkenntnis Verkehrswerte zu ermitteln, als auch mit landesweit gebündelter Fachkompetenz differenzierte Auswertungen aus der Kaufpreissammlung durchzuführen - und das mit zunehmend eingeschränkten Personalressourcen. Es wird aufgezeigt, wie das Land Sachsen-Anhalt auf Grundlage einer neuen Rechtsverordnung (GutVO 2013) durch ein besonderes E-Government-Strukturmodell mit einer komprimierten personalschonenden Gremienbildung beide Zielsetzungen gemeinsam erfüllen kann. Dem entwickelten und normierten Struktur-Ansatz kommt zu Gute, dass mit dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo) eine Geschäftsstelle zur Verfügung steht, die in einem Matrix-Gefüge und in einem Frontoffice-/Backoffice-Modell sowohl mit landesweiten, als auch mit regionalen Organisationseinheiten aufgebaut ist. Die Interessenschwerpunkte und Gewichte der Immobilienwertermittlung haben sich heute zunehmend auf die Kaufpreissammlung, auf die daraus abgeleiteten Bodenrichtwerte, auf die sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten sowie auf die Grundstücksmarktberichte verlagert. Diese Entwicklung, die maßgeblich auch von Franz Reuter am Geodätischen Institut der TU Dresden geprägt wurde, ist bei den normgeberischen Ansätzen und Vorgaben zu berücksichtigen.

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Flächenmanagement und Bodenordnung

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Nr. 2

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S. 57-61

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