Kriterien und Problematik der Schwerpunktförderung. Das Beispiel Rhein.
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SEBI: 79/5290
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Abstract
Die Schädigung der Umwelt ist eine kostspielige Angelegenheit. Die Umweltschutzfinanzierung, die durch Finanzierung privater Umweltschutzmaßnahmen betriebliche Umweltschutzinvestitionen induzieren soll, basiert auf dem Gemeinlastprinzip, dem Gegensatz des Verursacherprinzips. Angesichts der politischen Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Verursacherprinzips gewinnen daher staatliche Förderungsprogramme an Bedeutung. In ihrer Wirkungsanalyse der öffentlichen Mittelvergabe im Rahmen einer gleichwohl abgabenorientierten Schwerpunktförderung am Beispiel der Gewässergütepolitik für den Rhein, untersuchen die Autoren neben der Förderungspraxis und der Effizienz solcher Programme die prinzipiellen Möglichkeiten der genannten Kostendeckungsprinzipien. Ihr Resumee besteht in der Empfehlung an die Umweltpolitik, das Gemeinlastprinzip schrittweise durch das Verursacherprinzip zu ersetzen. sch/difu
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Umweltschutz, Umweltpolitik, Wasserwirtschaft, Wasserqualität, Gewässerschutz, Gewässergüte, Abwasserabgabengesetz, Umweltschutzrecht
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Berlin: E.Schmidt (1978), 66 S., Tab.; Lit.
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Umweltschutz, Umweltpolitik, Wasserwirtschaft, Wasserqualität, Gewässerschutz, Gewässergüte, Abwasserabgabengesetz, Umweltschutzrecht
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Beiträge zur Umweltgestaltung; A 65