Das Recht der Wirtschaftssubventionen als öffentliches Vertragsrecht.

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SEBI: 79/4624

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Zusammenfassung

Die rechtliche Durchbildung des Subventionswesens entspricht nicht seiner politischen und wirtschaftlichen Bedeutung als wichtiges Gebiet der Leistungsverwaltung. Subventionen werden teils auf Grund von Gesetzen und Verordnungen, teils nur auf Grund von Verwaltungsvorschriften vergeben, teils in privatrechtlichen, teils in öffentlichrechtlichen, teils in gemischten Formen, teils durch Verwaltungsakt, teils durch Vertrag, und die Durchführung, Kontrolle und Abwicklung der Subventionierungen erfolgt nach jeweils als passend empfundenen Grundsätzen verschiedener Sach- und Rechtgebiete. 56 Grundsätze des ,,Subventionsrecht'', als ein Teil des Leistungsrechts, sind zusammengefaßt und systematisiert worden. rk/difu

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Wirtschaftsförderung, Subvention, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Finanzplanung

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Tübingen: Mohr/Siebeck (1979), 435 S., Lit.; Reg.

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Wirtschaftsförderung, Subvention, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Finanzplanung

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