Das Selbsteintrittsrecht der übergeordneten Behörde.
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1970
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SEBI: 71/2272
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Zusammenfassung
Der Streit um die Frage, ob für die Aufsichtsbehörde in der staatlichen Verwaltung ein Selbsteintrittsrecht besteht, soweit es gesetzlich nicht geregelt ist, ist schon alt. Unklar ist aber noch immer, ob ein Selbsteintrittsrecht der Aufsichtsbehörden allgemein gegeben oder nur in Ausnahmefällen gestattet ist. Eine Klärung dieser Frage ist anhand der Begriffsdefinition, der Erörterung der Erscheinungsformen des Selbsteintrittsrechts, der positiv-rechtlichen Regelungen dazu und einer Auseinandersetzung mit Literatur und Rechtsprechung möglich. In die Untersuchung miteinbezogen sind auch die aufsichtsrechtlichen Befugnisse der Aufsichtsbehörde. Sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis sind im Ergebnis der Aufsichtsbehörde rechtliche Schranken gesetzt, die einer generellen Evokation entgegenstehen. Mit der Streitfrage eng verbunden ist auch die Diskussion um die Sachentscheidungsbefugnis der Widerspruchsbehörde. Im Vordergrund steht hierbei die Frage nach der Entscheidungsbefugnis über einen verspätet eingelegten Widerspruch oder einen bereits erlassenen Widerspruchsbescheid.
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Mainz, Ditters (1970) XIX, 102 S., Lit.(wirtsch.Diss.; Main 1970)