Ansparen von Urlaub. Eine weitgehend unbekannte Möglichkeit für nordrhein-westfälische Beamte.

Hamdan, Binke
Kohlhammer
Keine Vorschau verfügbar

Datum

2018

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Kohlhammer

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

Sprache

ISSN

0514-2571

ZDB-ID

Standort

ZLB
TIB: ZB 3110

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung sowie des Urlaubs aus familiären Gründen sind nur zwei Aspekte, die nordrhein-westfälische Dienstherrn mit Blick auf ihre Familienfreundlichkeit ins Feld führen können. Auch wenn das Wissen im Detail nicht immer vorhanden ist, ist die Vorschrift des § 64 LBG NRW vielen Beamten bekannt. Weitgehend unbekannt ist indes eine weitere familienpolitisch motivierte Regelung, nämlich die Möglichkeit, Urlaub anzusparen. § 20a FrUrlV NRW ermöglicht Beamten seit nunmehr vier Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen, einen Teil ihres Jahresurlaubs anzusparen, dem Namen der Norm entsprechend zu Zwecken der Kinderbetreuung. Eine nähere Auseinandersetzung mit der Vorschrift zeigt jedoch, dass diese Möglichkeit zwar an eine familiäre Bindung zu einem Kind anknüpft, jedoch - anders als ihre Überschrift es vermuten lässt - keinerlei Kinderbetreuung erfordert.

item.page.description

Schlagwörter

Zeitschrift

Zeitschrift für Beamtenrecht

Ausgabe

Nr. 9

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 301-304

Zitierform

Freie Schlagworte

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen