Gemeinnützige sollen Einkommensschwache versorgen. Argebau-Minister zur Gemeinnützigkeit. Schlußbericht Bund-Länder-Kommission ist Grundlage.
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SEBI: Zs 631-4
BBR: Z 492
IRB: M 66
BBR: Z 492
IRB: M 66
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Abstract
Die Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Länderminister traf den Entschluss, dass der Mietwohnungsbestand der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen der Wohnungsversorgung derjenigen Bevölkerungskreise, die am freien Markt keine Wohnung finden, zu dienen habe. Es soll zur Wohnungsversorgung am Gemeinnützigkeitsprinzip festgehalten werden, wobei neue, engere Einkommensgrenzen diskutiert werden. Die Instandhaltungskostenpauschalen der II. Berechnungsverordnung sollen vorläufig nicht erhöht werden; es ist aber eine länderweite Regelung möglich. hg
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Politik, Recht, Wohnungsbau, Wohnungsversorgung, Wohnbevölkerung, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Instandhaltungskosten, Gemeinnützige Wohnungswirtschaft
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Wohnungswirtschaftliche Informationen, Hamburg (1983)Nr.48, S.1-2
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Politik, Recht, Wohnungsbau, Wohnungsversorgung, Wohnbevölkerung, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Instandhaltungskosten, Gemeinnützige Wohnungswirtschaft