Aufsichts- und Regulierungsbehörden.

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Münster

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ZLB: 4-2006/747

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Abstract

Aufsichts- und Regulierungsbehörden setzen das Wirtschaftsrecht in Einzelfallanwendungen um. Es gibt verwaltungsinterne Aufsichtsbehörden, Baufsichtsbehörden und Regulierungsbehörden. Verwaltungsinterne Aufsichtsbehörden üben die Fach- und/oder Rechtsaufsicht über andere Behörden aus. Marktaufsichtsbehörden setzen das allgemeine Wirtschaftsrecht durch. Die wichtigsten von ihnen sind die Wettbewerbsbehörden, die Gewerbeaufsicht und die Umweltschutzbehörden. Regulierungsbehörden setzen dagegen das besondere (nur für bestimmte Wirtschaftszweige geltende) Wirtschaftsrecht um. Hier sind die wichtigsten Behörden die Ämter für Lebensmittelaufsicht, Arzneimittelaufsicht und Ausfuhrkontrollen, vor allem aber die Bundesnetzagentur und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. International ist die U.S. Securities and Exchange Commission von besonderer Bedeutung. difu

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11 S.

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Volkswirtschaftliche Diskussionsbeiträge; 372