Zur Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung der nicht-schlüsselzuweisungsberechtigten Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung der deutschen Wiedervereinigung.

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DE

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Aachen

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ZLB: 2000/1652
DST: U 50/36

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Zusammenfassung

Die Verteilung der anfallenden Kosten, die die deutsche Wiedervereinigung nach sich zieht, steht im Vordergrund jeder Diskussion. Dieser Beitrag befasst sich konkret mit der finanziellen Belastung der Kommunen, die trotz extrem angespannter Haushaltslage, in die Finanzierung der Gesamtkosten genauso einbezogen werden wie Bund und Länder. Die Besonderheit in Nordrhein-Westfalen ist die, dass die Finanzierungslasten nicht auf alle Kommunen gleichermaßen verteilt werden, sondern es wird im Ergebnis zwischen schlüsselzuweisungsberechtigten Gemeinden und nicht-schlüsselzuweisungsberechtigten (abudanten) Gemeinden unterschieden. Die abudanten werden erheblich stärker in Anspruch genommen. Diese Belastung wird auf ihre Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben des GG und der Landesverfassung hin überprüft. kirs/difu

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XXIII, 281 S.

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