Zur Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung der nicht-schlüsselzuweisungsberechtigten Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung der deutschen Wiedervereinigung.
Shaker
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1999
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Shaker
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Aachen
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: 2000/1652
DST: U 50/36
DST: U 50/36
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Verteilung der anfallenden Kosten, die die deutsche Wiedervereinigung nach sich zieht, steht im Vordergrund jeder Diskussion. Dieser Beitrag befasst sich konkret mit der finanziellen Belastung der Kommunen, die trotz extrem angespannter Haushaltslage, in die Finanzierung der Gesamtkosten genauso einbezogen werden wie Bund und Länder. Die Besonderheit in Nordrhein-Westfalen ist die, dass die Finanzierungslasten nicht auf alle Kommunen gleichermaßen verteilt werden, sondern es wird im Ergebnis zwischen schlüsselzuweisungsberechtigten Gemeinden und nicht-schlüsselzuweisungsberechtigten (abudanten) Gemeinden unterschieden. Die abudanten werden erheblich stärker in Anspruch genommen. Diese Belastung wird auf ihre Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben des GG und der Landesverfassung hin überprüft. kirs/difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
XXIII, 281 S.
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Berichte aus der Rechtswissenschaft