Die Grenzwerte der 26. BImSchV: Naturwissenschaftliche und juristische Defizite.
Nomos
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2013
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Nomos
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Baden-Baden
Sprache
ISSN
0943-383X
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Wer in der Nähe von Mobilfunk-Sendemasten wohnt oder arbeitet, nimmt die von jenen Masten ausgehende Strahlung zunehmend als Gefahr für seine Gesundheit wahr. Sachverständige Behörden und Gremien und ihnen folgend die deutschen Gerichte bewerten den derzeitigen Stand der Wissenschaft freilich in der Weise, dass bei Einhaltung der aktuell gültigen Grenzwerte derartige Gefahren nicht nachgewissen werden können. Der Beitrag versucht demgegenüber aufzuzeigen, dass jene Gefahren mittlerweile hinreichend belegt sind. Aus der Sicht der Verfasser bleiben die Grenzwerte der 26. BImSchV für hochfrequente elektromagnetische Strahlung offensichtlich bei weitem hinter diesen Erkenntnisstand zurück und müssen aus rechtlichen (also nicht bloß politischen) Gründen dringend nachgebessert werden. Bis es dazu kommt, müssen die Gerichte das Gefahrenpotenzial der Strahlung eigenständig beurteilen und dürfen sich nicht mehr auf die Grenzwerte verlassen.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Umweltrecht
Ausgabe
Nr. 4
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 212-219