Die Rechtsstellung gemeinnütziger Wohnungsunternehmen im Rahmen von Bauherren-Modellen.

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IRB: Z 877

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Aufgrund der Bindungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes ergibt sich für gemeinnützige Wohnungsunternehmen eine Einschränkung ihrer Handlungsmöglichkeiten im Rahmen von Bauherrenmodellen. So kann die Betreuung nur als Nebenaufgabe gesehen werden, Bauherrenmodelle sind nur für den Kleinwohnungsbau möglich und Luxuswohnanlagen in verdichteten Gebieten entfallen. Der Autor beschreibt die für gemeinnützige Wohnungsunternehmen rechtlich zulässigen Handlungsmöglichkeiten im Rahmen des Bauherrenmodells. za

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Recht, Wohnung, Wohnungswirtschaft, Bauherrenmodell, Rechtsstellung, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Baubetreuung, Beratung, Finanzierung, Vermietung

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 71(1981)Nr.11, S.498-499

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Recht, Wohnung, Wohnungswirtschaft, Bauherrenmodell, Rechtsstellung, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Baubetreuung, Beratung, Finanzierung, Vermietung

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