Die Zuhälterei in München 1965-1969. Ein kriminologischer Beitrag zur Reform des § 181 a StGB.

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SEBI: 75/1940

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PAR. 230 des Entwurfs eines StGB von 1962 sieht eine Verdoppelung der Mindeststrafe für die Zuhälterei vor.Die Begründung für das erhöhte Strafmaß durch die Entwurfsverfasser stimmt mit den bereits vorliegenden Studien über den Zuhältertyp nicht überein.Die vorliegende Studie soll nun durch einen Beitrag aus München die von Fock (1965 Berlin) und Borchers (1967 Hamburg) eröffnete kriminologische Untersuchungsreihe abrunden und unter direktem Vergleich der in den vorangegangenen Arbeiten gewonnenen Ergebnisse ein vorläufiges Resumee zur kriminologischen Problematik der Zuhälterei bringen.Anhand aller verfügbaren Akten über 99 Zuhältereiverfahren in München von 1965-1969, persönlichen Dokumenten, sowie Beteiligungen an Streifengängen des Sittendezernats können Aussagen über die Täterpersönlichkeit Münchner Zuhälter und deren Verhältnisse getroffen und Ursachen und kriminelle Auswirkungen der Zuhälterei in München aufgezeigt werden.

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Schlagwörter

Zuhälter, Kriminologie, Tätertyp, Soziographie, Sozialwesen, Stadtsoziologie, Recht, Soziologie, Psychologie

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In: Berlin, (1973) XV, 219 S., Lit.; Zus.

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Zuhälter, Kriminologie, Tätertyp, Soziographie, Sozialwesen, Stadtsoziologie, Recht, Soziologie, Psychologie

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