Die zivilrechtliche Haftung für Altlasten unter Berücksichtigung des AHG, ALSG, AWG, ForstG, WRG und der GewO.
Manz
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Manz
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AT
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Wien
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ZLB: 95/2779
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Zusammenfassung
Im Januar 1992 waren in Österreich 3238 Altlasten- Verdachtsflächen registriert. Diese Arbeit zeigt eine Tendenz auf, die durch Altlasten Geschädigten nicht zu Opfern einer allzu restriktiven Auslegung der allgemein als verursacherfreundlich eingestuften Zivilrechtslage werden zu lassen. Erreicht wird dies unter anderem durch die analoge Anwendung der Verursachungsvermutung des § 26 Abs. 5 Wasserrechtsgesetz (WRG), des verschuldensunabhängigen Ausgleichsanspruchs nach § 364a ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch) sowie von Regelungen der Beweislastumkehr. Dabei wird allerdings der sichere dogmatische Boden verlassen.Negativer noch fällt die Untersuchung der öffentlich- rechtlichen Gesetzeslage, vor allem im Abfallrecht, und insbesondere auch der Vollzugspraxis aus. Der Autor berücksichtigt u. a. das Amtshaftungsgesetz (AHAG) und das Altlastensanierungsgesetz (ALSG); er erörtert auch die Altlastensituation in den EG-Mitgliedstaaten. lil/difu
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XIV, 170 S.
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Österreichische rechtswissenschaftliche Studien; 16