Der Kindeswohl-Begriff aus Verfassungsrechtlicher Sicht. Ein Rechtsgutachten.
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1992
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ZZ
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SEBI: 92/1859
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Zusammenfassung
Die Lebensbedingungen von Kindern bedürfen der Verbesserung. Daher muß auf allen Gebieten der Begriff des Kindeswohls neu diskutiert werden - hier geht es speziell um die Verfassungsrechtliche Dimension. In den Kindern sind die Zukunftschancen des einzelnen und der Gesellschaft gegenwärtig. Das Wohl des Kindes entscheidet deshalb zugleich über das individuelle Schicksal und über die gesamtgesellschaftliche Entwicklung. Stadt und Gesellschaft sind daher aufgerufen, mehr Kinderfreundlichkeit zu erreichen: - im Wohnungsbau, bei der finanziellen Sicherung von Familien mit Kindern, in der Verkehrssicherheit, in der Familienerziehung, im Kindergarten, Schule, Jugendarbeit und Ausbildung. Auf all diesen Gebieten muß das Kindeswohl ein Leitbegriff sein und als Ausdruck der Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft verstanden werden. Es genügt dabei nicht, neue pädagogische oder entwicklungspsychologische Inhalte des Kindeswohlbegriffes herauszuarbeiten; die Diskussion muß die Tiefen unseres Verfassungsverständnisses erreichen. Hierzu soll das Gutachten einen Beitrag leisten und eine intensive Diskussion in Rechtswissenschaften und Rechtsprechung anstoßen. geh/difu
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Schlagwörter
Kinderwohl , Elternrecht , Gesellschaft , Familie , Grundgesetz , Jugendhilfe , Rechtsbegriff , Sozialwesen , Recht , Verfassungsrecht
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Bonn: Selbstverlag (1992), 72 S., Lit.
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Stichwörter
Kinderwohl , Elternrecht , Gesellschaft , Familie , Grundgesetz , Jugendhilfe , Rechtsbegriff , Sozialwesen , Recht , Verfassungsrecht