Die Landesvertretungen in Bonn. Geschichte, Struktur, Aufgaben.

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SEBI: Zs 1944
IRB: Z 1019
BBR: Z 221

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Zusammenfassung

Jedes Land der Bundesrepublik Deutschland unterhält zur Wahrung seiner Interessen in der Bundeshauptstadt Bonn eine Landesvertretung. Diese sind ein politischer Institutionentypus, dem im Bundesstaat eine zentrale Rolle zukommt, obwohl sie sich auf keine geschriebene Rechtsgrundlage gründen. Sie sind jedoch als eine Selbstverständlichkeit des deutschen Föderalismus in der deutschen staatsrechtlichen Tradition verwurzelt. Die Struktur der Landesvertretungen setzt sich aus den Bevollmächtigten (Beamte bzw. Politiker) und dem Mitarbeiterstab (Stammpersonal und Reisereferenten) zusammen. Die Aufgaben einer Landesvertretung lassen sich allgemein zusammenfassen in der Wahrung und Vertetung der Interessen der Länder gegenüber dem Bund. Dies geschieht überwiegend durch Kontakte zur Bundesregierung, zum Bundesrat und zum Bundestag. Sie sind weitherhin eine Stätte der staatlichen Selbstdarstellung. (hg)

Beschreibung

Schlagwörter

Landesvertretung, Geschichte, Struktur, Institution, Bund, Vertretungsorgan, Aufgabenbeschreibung, Staat/Verwaltung, Land

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Die Verwaltung, Berlin 19(1986), Nr.3, S.339-361, Lit.

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Landesvertretung, Geschichte, Struktur, Institution, Bund, Vertretungsorgan, Aufgabenbeschreibung, Staat/Verwaltung, Land

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