Das Mitwirkungsverbot gemäß § 16 Vergabeverordnung (VgV) - zugleich eine Abhandlung über den Begriff des öffentlichen Auftraggebers nach § 98 GWB.

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DE

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Bonn

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ZLB: 2003/2606

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Zusammenfassung

Die Arbeit befasst sich mit § 16 Vergabeverordnung (VgV), dessen Neuregelung am 1.2.2001 in Kraft getreten ist und der eine wichtige Funktion im Rahmen der von der EG angestrebten Öffnung der staatlichen Beschaffungsmärkte für einen fairen Wettbewerb übernimmt, insofern er den Ausschluss von bestimmten Personen auf dem Gebiet der öffentlichen Auftragsvergabe regelt. Die Neuregelung war auch unter dem Druck der öffentlichen Debatte um das Bieterverfahren zum neuen Berliner Großflughafen zustande gekommen, da an der Vergabeentscheidung Personen mitgewirkt hatten, die gleichzeitig in Aufsichtgremien des erfolgreichen Bieterkonsortiums waren. In ihrem Verlauf geht die Arbeit der Europäisierung des deutschen Vergaberechts nach, den Grundlagen des § 16 VgV, Subjekten des Ausschlusses nach § 16 VgV, den einzelnen Ausschlussgründen, Regelungslücken in den Ausschlussgründen, dem Mitwirkungsverbot als Rechtsfolge, der Wirkung des Ausschlussgründe und Ausschlussverfahren und dem Rechtsschutz des unterlegenen Bieters bei Durchführung von Vergabeverfahren unter Verstoß gegen § 16 VgV. goj/difu

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XL, 246 S.

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