Das Recht zum Betreten des Waldes.
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SEBI: 79/1456
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Zusammenfassung
Während bis 1918 die Rechtsbeziehungen zwischen Waldeigentümer und der allgemeinen Bevölkerung ausschließlich durch Strafvorschriften zum Schutz des Eigentumsrechts an der Waldfläche bestimmt war, hat das 1975 erlassene Bundeswaldgesetz zum ersten Mal bundeseinheitlich das Recht des Bürgers zum Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung geregelt. Als Rahmenvorschrift des Bundes bedurfte das Gesetz der näheren Ausfüllung durch die Ländergesetzgebung. Die Studie untersucht die Bedeutung und rechtliche Einordnung der Betretungsbefugnis vor allem unter dem Aspekt, ob es dem Gesetzgeber gelungen ist, einen gerechten Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit am Zutritt zum Wald und den Belangen der Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten zu finden. Neben der Bestimmung der jeweiligen Tatbestandsmerkmale (Wald, seine Nutzungs- und Sozialfunktion, sein Erholungswert) nimmt die Studie eine verfassungsrechtliche Einordnung des Bundesgesetzes und der landesrechtlichen Regelungen vor und stellt ihre Auswirkungen auf die beteiligten Interessengruppen dar. hw/difu
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Waldbetretungsrecht, Bundeswaldgesetz, Gemeingebrauch, Erholung, Freizeit, Verwaltungsrecht, Forstwirtschaft
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Freiburg/Breisgau: (1978), XXX, 246 S., Tab.; Lit.
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Waldbetretungsrecht, Bundeswaldgesetz, Gemeingebrauch, Erholung, Freizeit, Verwaltungsrecht, Forstwirtschaft