Zur Zulässigkeit von Betriebsregelungen in Planfeststellungsbeschlüssen für Verkehrsinfrastrukturvorhaben.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: Zs 61
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Mobilität ist eine elementare Lebensgrundlage. Sie erfordert eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur. Dem Verkehrsbedürfnis steht der Umwelt- und Gesundheitsschutz gegenüber, insbesondere das Schutzinteresse der von Verkehrsgeräuschen Betroffenen. Dieser Konflikt bedarf des Ausgleichs. In diesem Konfliktfeld stellt sich auch die Frage, ob betriebsregelnde Maßnahmen (z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen zum Schutz vor Verkehrsgeräuschen oder Beschränkung von Betriebszeiten) in Planfeststellungsbeschlüssen für Verkehrsinfrastrukturvorhaben angeordnet werden dürfen. Der Beitrag gibt dazu einige Gedanken.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 11

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S. 674-678

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