Städtebaurecht 2000. Symposium aus Anlaß des 30jährigen Bestehens des Zentralinstituts für Raumplanung an der Universität Münster am 29. September 1994.
Selbstverl.
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Selbstverl.
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DE
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Münster
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ZLB: 95/3079
BBR: A 12 641
IfL: Z 131 - 160
DST: R 200/1024
BBR: A 12 641
IfL: Z 131 - 160
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Abstract
Am 12.2.1993 faßte der Bundestag den Beschluß, nach Auslaufen des BauGB-Maßnahmengesetzes und der Überleitungsvorschriften für die neuen Bundesländer zu einem einheitlichen Städtebaurecht im Baugesetzbuch zurückzukehren. Dazu bedarf es zunächst der Prüfung, ob und in welchem Umfang die Regelungen des BauGB-Maßnahmengesetzes in das Dauerrecht übernommen werden können. Besondere Bedeutung kommt dem Gesichtspunkt zu, ob die für den Zweck des Wohnungsbaues geschaffenen Sonderregelungen verallgemeinert werden können oder eine Übernahme nur in ausgesuchten Einzelfällen möglich ist. Für die neuen Bundesländer besteht gleichfalls eine Reihe von Sonderregelungen, die bis Ende 1997 befristet ist. Das Symposium beschäftigt sich mit Grundsatzfragen und einzelnen Aspekten der anstehenden Novellierung des Baugesetzbuches. Nach dem einleitenden Grundsatzreferat "Ansätze zur Harmonisierung und Weiterentwicklung des Bauplanungsrechts" wurden folgende Tehmenbereiche behandelt: Städtebauliche Satzungen, Bauleitplanung und Regionalplanung sowie Bauleitplanung und Fachplanung. fu/difu
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VIII, 150 S.
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Beiträge zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung; 160