Kunstgeschichte und die Wertung von Denkmälern.

Grunsky, Eberhard
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1991

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SEBI: Zs 3034
IRB: Z 1532

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Zusammenfassung

In jedem Einzelfall einer beabsichtigten Unterschutzstellung muß geklärt werden, ob das betreffende Objekt die Voraussetzungen des Denkmalbegriffes erfüllt. Erst dadurch unterliegt es als Denkmal den Vorschriften des Gesetzes. In jedem Einzelfall ist eine gründliche Bedeutungsanalyse nicht nur Voraussetzung für die Unterschutzstellung, sondern auch für den angemessenen Umgang mit dem Denkmal. Kriterien für die Bedeutungsanalyse werden hier erörtert. (-y-)

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In: Die Denkmalpflege 49(1991), Nr.2, S.107-118, Lit.

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