Kartographischer Nachweis der Grundstücke im Rheinischen Braunkohlenbergbau.

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IRB: Z 952
BBR: Z 123
SEBI: Zs 2997

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Bereits bei der Planung eines in einem Braunkohlenplanverfahren landesplanerisch zu genehmigenden Braunkohlentagebaus ist es notwendig, die Eigentums- und Besitzverhältnisse im späteren Abbaugebiet zu ermitteln, damit die für den Anbau benötigten Grundstücke rechtzeitig in Besitz genommen werden können. Deshalb sind über die Rechtsverhältnisse an Grund und Boden darstellende und beschreibende Nachweise (Karten und Flurstücksverzeichnisse) anzufertigen. Die Herstellung und Führung des Grundstücks- und Grundbesitzkartenwerks in der Liegenschaftsabteilung der Rheinischen Braunkohlenwerke AG wird beschrieben. hez

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Wissenschaft/Grundlagen, Kartographie, Braunkohlentagebau, Planungsgrundlage, Liegenschaftskataster, Grundstück, Abbaugebiet, Grundeigentum, Eigentumsverhältnis, Besitzverhältnis, Grundbesitz

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Vermessungswesen und Raumordnung, Bonn 46(1984)Nr.4, S.187-195, Abb., Lit.

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Wissenschaft/Grundlagen, Kartographie, Braunkohlentagebau, Planungsgrundlage, Liegenschaftskataster, Grundstück, Abbaugebiet, Grundeigentum, Eigentumsverhältnis, Besitzverhältnis, Grundbesitz

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