Die Stellung der Gemeinden im Bundesstaat.
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SEBI: Zs 643-4
BBR: Z 239b
IRB: Z 960
BBR: Z 239b
IRB: Z 960
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Abstract
Die verfassungsrechtliche Stellung der Gemeinden steht mit der Verfassungswirklichkeit nicht in Einklang. Bedrohlich für die Selbstverwaltung ist die ständige Erweiterung des Bereichs der Auftragsverwaltung und der den Gemeinden vom Staat auferlegten Pflichtaufgaben, da dies den freiwilligen Handlungsspielraum der Kommunen beeinträchtigt. Ursache dafür ist u. a. die Forderung nach Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in der BRD. Die größten Gefahren sind in der zunehmenden Verstärkung und Verdichtung der staatlichen Planung zu sehen. Verfassungsrechtlich ist die Stellung der Gemeinden dadurch gekennzeichnet, daß sie die ganz überwiegende Mehrzahl der Bundes- und Landesgesetze auszuführen haben. Der Verfasser behandelt die Vorschläge der Gemeinden zur Verfassungsreform.
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Bundesgesetzesvollzug, Gemeinde, Verfassungsreform, Verfassungsrecht, Kommunalverfassung, Gemeinderecht, Recht, Verwaltung
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In: Städte- u.Gemeindebund, Göttingen (1973) S. 319-322
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Bundesgesetzesvollzug, Gemeinde, Verfassungsreform, Verfassungsrecht, Kommunalverfassung, Gemeinderecht, Recht, Verwaltung