Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straße. RSAS.

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DE

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Köln

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ZLB: Kws 472/105

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Zusammenfassung

Die Belange der Verkehrssicherheit bei Planung, Bau und Betrieb von Straßen sind zwar im Technischen Regelwerk berücksichtigt, dennoch können bei der Umsetzung von Planungsmaßnahmen Defizite auftreten oder die Belange der Verkehrssicherheit gegenüber anderen Belangen zurückgestellt werden. Dies gilt auch für bestehende Straßen, die nach früheren Entwurfsrichtlinien geplant worden sind. Das Sicherheitsaudit dient dazu, ggf. erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen bzw. zur Minderung von Unfallfolgen einleiten zu können. Dazu kann es in Abhängigkeit vom Anlass und der daraus resultierenden Fragestellung auf die betroffenen Bereiche oder Teile der Verkehrsinfrastruktur beschränkt werden. Die Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen (RSAS) behandeln die Prozesse und Verfahren zur Durchführung der Sicherheitsaudits von Straßen in der Planung und im Bestand sowie die daraus resultierenden grundsätzlichen Anforderungen an die Sicherheitsauditorin oder den -auditor. Die RSAS fügen sich in das System von Regelwerken zur Verkehrssicherheit in Deutschland und Europa ein. In der EU-Richtlinie 2008/96/EG sind verschiedene reaktive und präventive Verfahren zur Verbesserung der Straßeninfrastruktursicherheit beschrieben. Neben der Einführung werden in den RSAS Auditphasen und Anlässe, Prozess des Sicherheitsaudits, die Durchführung des Sicherheitsaudits in der Planung und im Bestand, die Dokumentation des Auditierens und die Auditoren/Auditorenteams behandelt.

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Seiten

19 S.

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FGSV; 298 : R1