Der Flächennutzungsplan als kommunales Steuerungsinstrument in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Analyse der Wirkungsmöglichkeiten und Grenzen.

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Hamburg

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1437-787X

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ZLB: Kws 104/402

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DI

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Abstract

Jede Gemeinde hat das Recht alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, im Rahmen der Gesetze, in eigener Verantwortung zu regeln. Dieses kommunale Selbstverwaltungsrecht ist in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG verankert. Die Planungshoheit stellt eines dieser Hoheitsrechte dar. Basis für die eigenständigen Planungen der Gemeinde ist der Flächennutzungsplan. Dieser ist nach der Konstruktion des deutschen Baurechts ein zentrales kommunales Steuerungsinstrument. Der Flächennutzungsplan stellt somit ein planungsbindendes Programm dar. Diese steuerungsrelevante Programmierungsfunktion unterliegt jedoch Grenzen. Die Gemeinde hat im Parallelverfahren die Möglichkeit, Bebauungsplanverfahren gleichzeitig mit der Neuaufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen. In der bisherigen wissenschaftlichen Literatur herrscht jedoch Einigkeit darüber, dass die Überarbeitung innerhalb eines langfristigen Planungszeitraums von zehn bis 15 Jahren sinnvoll ist. Die Arbeit zeigt, dass ein hoher Anteil von Bebauungsplänen nicht aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet wird, sondern vielmehr dieser an die Bebauungspläne angepasst wird. Der Flächennutzungsplan erfüllt also seine wichtige Steuerungsfunktion als planungsbindendes Programm, welches die konkrete Bauleitplanung vorbereitet und rahmensetzend bindet, nicht vollständig. Bei einer Geltungsdauer von 30 bis 35 Jahren ist die Programmierungsfunktion des Flächennutzungsplans dabei noch auf dem gleichen niedrigen Niveau wie schon zu Beginn der Geltungsdauer. Durch diese Erkenntnis ergeben sich für die Gemeinde völlig neue Wirtschaftlichkeitsüberlegungen in der Bauleitplanung.

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Innovative betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis; 532