Bauplanungsrecht - Pferdehalle im Außenbereich. §§ 35 Abs.1, 146 BBauG. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 10.1.1984 - Az. 7 A 1784/82.

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1984

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IRB: Z 852
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Zusammenfassung

Eine 25 x 40 m große Pferdebewegungs- und -ausbildungshalle, die der Ausbildung selbstgezüchteter Pferde zu Reitsportzwecken dienen soll, ist nicht nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG privilegiert. Die Zielsetzung, Pferde zu Reitpferden heranzubilden, ist keine Landwirtschaft; Eine Privilegierung nach § 35 I Nr. 5 BBauG ist nicht gegeben. Es stellt weder besondere Anforderungen an die Umgebung noch hat es nachteilige Wirkungen auf die Umgebung. -y-

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Baurecht 15(1984)Nr.3, S.272-274, Lit.

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