Bauplanungsrecht - Pferdehalle im Außenbereich. §§ 35 Abs.1, 146 BBauG. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 10.1.1984 - Az. 7 A 1784/82.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1984
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
SEBI: Zs 2241
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Eine 25 x 40 m große Pferdebewegungs- und -ausbildungshalle, die der Ausbildung selbstgezüchteter Pferde zu Reitsportzwecken dienen soll, ist nicht nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG privilegiert. Die Zielsetzung, Pferde zu Reitpferden heranzubilden, ist keine Landwirtschaft; Eine Privilegierung nach § 35 I Nr. 5 BBauG ist nicht gegeben. Es stellt weder besondere Anforderungen an die Umgebung noch hat es nachteilige Wirkungen auf die Umgebung. -y-
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Baurecht 15(1984)Nr.3, S.272-274, Lit.