Die verfahrensrechtliche Bedeutung polizeilicher Vorfeldermittlungen. Zugleich eine Studie zur Rechtsstellung des von Vorfeldermittlungen betroffenen Personenkreises.
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: 2000/3330
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DI
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Abstract
Die mit Vorfeldermittlungen oder operativen Maßnahmen im Vorfeld eines förmlichen Ermittlungsverfahrens einhergehenden Ermittlungssituationen werfen rechtsdogmatisch erhebliche Probleme auf. Ziel ist, die informatorische Befragung, die Observation, die Streife, die Razzia, den Einsatz von V-Personen und von nur gelegentlich verdeckt ermittelnden Polizeibeamten, die Einschaltung von Informanten und die Übermittlung von personenbezogenen Daten nach Zielrichtung und Eingriffscharakter zu analysieren. Der Autor kommt zum Ergebnis, dass diese Maßnahmen in einem Strafverfahrenskontext stehen und genuin auf die Verdachtsgewinnung bzw. Verdachtssteuerung gerichtet sind. Die vorbeugende Verbrechensbekämpfung muss daher aus dem Polizeirecht ausgegliedert und in einen eigenständigen Verfahrensabschnitt überführt werden, der dem eigentlichen Ermittlungsverfahren vorgelagert ist. Die hierbei anfallenden personenbezogenen Daten sind der Staatsanwaltschaft zu unterstellen. In dem Vorermittlungsverfahren geht es um den Vorverdacht, von dem Personen betroffen sind, die noch nicht Beschuldigte sein können. Zentrale Figur dieses Verfahrensstadiums ist der Verdächtige, welchem der Autor den Status einer Auskunftsperson zuweist. Der Verfasser entwickelt die Stellung des Verdächtigen durch Abgrenzung zum nicht in der Rechtsprechung und Literatur definierten Beschuldigten einerseits und zum verdächtigen Zeugen andererseits. difu
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XX, 302 S.
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 2958