Die Bedeutung der Grundrechte im Zusammenhang mit der Benutzung gemeindlicher öffentlicher Einrichtungen.
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SEBI: 88/2537
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DI
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Abstract
Der Autor geht der Frage nach, ob öffentliche Einrichtungen notwendige Voraussetzungen für die Realisierung der Grundrechte geworden sind. Unter diesem Gesichtspunkt untersucht er die Bedeutung der Grundrechte für den Zugang und die Benutzung, aber auch für die Erweiterung bestehender oder die Schaffung neuer Einrichtungen. Insbesondere wird die Geltendmachung von Grundrechten im Zusammenhang mit der Benutzung gemeindlicher oder staatlicher Einrichtungen spätestens bei der numerus-clausus-Problematik deutlich sowie im gemeindlichen Bereich insbesondere im Hinblick auf die Vergabe von Standplätzen auf kommunalen Volksfesten. Die Untersuchung beschäftigt sich speziell mit den gemeindlichen öffentlichen Einrichtungen. Der Verfasser erörtert zunächst die Pflicht der Gemeinden zur Schaffung öffentlicher Einrichtungen, sodann den Anspruch des Bürgers auf Bereitstellung solcher Einrichtungen. Weiterhin analysiert er die Bedeutung des Gleichheitssatzes und der Freiheitsgrundrechte bei der Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen. Ein Exkurs soll den Umfang des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen klären. gzi/difu
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Grundrecht, Öffentliche Einrichtung, Öffentliche Sache, Gemeingebrauch, Kommunale Einrichtung, Rechtsform, Benutzung, Anspruch, Gleichheitssatz, Partei, Sozialinfrastruktur, Gemeindeunternehmen, Verfassungsrecht, Recht, Kommunalrecht
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Frankfurt/Main: Lang (1987), IV, 215 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1986)
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Grundrecht, Öffentliche Einrichtung, Öffentliche Sache, Gemeingebrauch, Kommunale Einrichtung, Rechtsform, Benutzung, Anspruch, Gleichheitssatz, Partei, Sozialinfrastruktur, Gemeindeunternehmen, Verfassungsrecht, Recht, Kommunalrecht
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 618