Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten und ihre Rechtswirkungen.
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SEBI: CM 82
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Abstract
Mit der Neuordnung des Wasserrechts wurde erstmalig für die gesamte Bundesrepublik das Rechtsinstitut des Wasserschutzgebietes in den Dienst am Wasserhaushalt gestellt. Dieses durch Pargr. 19 Wasserhaushaltsgesetz gesicherte Rechtsinstitut berührt zwangsweise die Bodennutzung durch emittierende Einflüsse des jeweiligen Eigentümers bzw. Nutzers. Die dabei notwendigerweise auftretenden Interessenkollisionen versucht der Verfasser zu lösen, indem er die Zulässigkeit eines Schutzgebietes einer genaueren Untersuchung unterzieht. Es werden dabei die Festsetzungsvoraussetzungen für ein Schutzgebiet geklärt, auf die Rechtsschutzmöglichkeiten des Einzelnen gegen diese Akte eingegangen. Darüberhinaus werden die wesentlichen Merkmale des Wasserrechts, insbesondere des Wasserschutzes auf ihre enteignungsrechtliche Relevanz überprüft. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wer (z.B. Staat, Gemeinde etc.) durch die Festsetzung eines Schutzgebietes die eigentlichen Vorteile erlangt und damit auch zur Entschädigung verpflichtet ist. kp/difu
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Wasserschutzgebiet, Wasserversorgung, Gemeinwohl, Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz, Wasserrecht, Enteignung, Entschädigung, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Wasserwirtschaft, Umweltschutz, Recht, Wasser
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Münster: Selbstverlag (1965), XXII, 188 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1965)
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Wasserschutzgebiet, Wasserversorgung, Gemeinwohl, Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz, Wasserrecht, Enteignung, Entschädigung, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Wasserwirtschaft, Umweltschutz, Recht, Wasser