Reduzierung verkehrsbedingter Schadstoffbelastungen in den Städten. Arbeitshilfe des Städtetages zur Umsetzung der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie.

Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Städtetag Nordrhein-Westfalen

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Köln

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ZLB: Zs 2851-4
IRB: Z 1814

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Abstract

Ziel der Europäischen Luftqualitätsrahmenrichtlinie, ihrer Tochterrichtlinien sowie ihrer entsprechenden Umsetzung im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist es, die Luftqualität in Europa zu erhalten und weiter zu verbessern. Hierzu wurden Grenzwerte und Alarmschwellen für die Konzentration von bestimmten Schadstoffen in der Luft insbesondere aus dem Straßenverkehrsbereich festgelegt, deren Überschreitung Maßnahmen zur Verminderung dieser Schadstoffbelastungen nach sich ziehen sollen. Die in dem Beitrag abgedruckte Arbeitshilfe soll den Städten als Träger der Verkehrs- und Bauleitplanung sowie Träger des öffentlichen Nahverkehrs eine bessere Vorbereitung für die aufgrund der neuen Rechtslage erforderlichen Maßnahmen ermöglichen. Neben einer umfassenden Darstellung der Rechtsgrundlagen enthält der Bericht schwerpunktmäßige Hinweise zur Umsetzung verkehrlicher Maßnahmen sowie organisatorische Hinweise. difu

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Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen

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Nr. 9

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S. 315-324

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