Pack' die Sonne auf's Dach. Marburg will per Satzung eine solare Baupflicht einführen.
Alternative Kommunalpolitik
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Datum
2008
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Herausgeber
Alternative Kommunalpolitik
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Bielefeld
Sprache
ISSN
0941-9225
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 3327
IRB: Z 1674
BBR: Z 555
IRB: Z 1674
BBR: Z 555
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Entwurf einer kommunalen "Solarsatzung" in Marburg hat für überregionale und auch europaweite Aufmerksamkeit gesorgt. Ziel ist es, solarthermische Anlagen auf jedem hierfür geeigneten Gebäude der Stadt zu errichten, was für Neubauten wie auch bei Dach- oder Heizungserneuerungen im Bestand verbindlich vorgeschrieben werden soll. In dem Beitrag wird untersucht, wie eine solche Satzung umgesetzt werden könnte. Zwar eröffnet das Baugesetzbuch in Paragraph 9 Abs. 1 Nr. 23 b) die Möglichkeit, bauliche Maßnahmen für den Einsatz von Solarenergie vorzuschreiben. Doch diese Vorschrift greift nur bei neuen oder überarbeiteten Bebauungsplänen. Daher ist es zwar wichtig, solche Festsetzungen mehr und mehr in Bebauungspläne aufzunehmen, aber für den Altbestand der Gebäude bleibt das weitgehend wirkungslos. Für den Entwurf der Solarsatzung wurde ein Ansatz gewählt, den die Hessische Bauordnung (HBO) ermöglicht: Paragraph 81 Abs. 2 HBO bestimmt, dass Gemeinden zum Wohle der Allgemeinheit und zur rationellen Energieverwendung bestimmte Heizungsarten vorschreiben können. Die Möglichkeit, auf diese Bestimmung (die sich in ähnlichem Wortlaut auch in anderen Landesbauordnungen findet) eine kommunale Solarsatzung zu stützen, ist nicht unumstritten und betritt zum Teil juristisches Neuland. Daher wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, bevor der Satzungsentwurf eingebracht und der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Solarsatzung rechtlich zulässig ist.
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Schlagwörter
Zeitschrift
AKP. Fachzeitschrift für Alternative Kommunalpolitik
Ausgabe
Nr. 4
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 44-47