Verursachungsnachweis im Altlastenrecht. Anforderungen bei behördlicher Inanspruchnahme des Verursachers zur Untersuchung bzw. Sanierung von Altlasten.

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840

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Abstract

Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zum behördlichen Verursachernachweis im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Inanspruchnahme des Verhaltensstörers zur Untersuchung bzw. Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten war in der Vergangenheit uneinheitlich. Vor dem Inkrafttreten des BBodSchG spielte die Rechtsfigur des "Anscheinsstörers" in den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte eine wesentliche Rolle. Danach tauchte sie in Urteilen und Beschlüssen nicht mehr auf. In der Konsequenz kann dies zu einer Verschärfung der behördlichen Beweislast und einer vermehrten Heranziehung von Zustandsstörern führen. Die Rechtsprechung der Zivilgerichte zu § 24 Abs. 2 BBodSchG hat dagegen zum Nachweis der Verursachung und der haftungsbegründenden Kausalität Beweiserleichterungen zugunsten des Klägers zugelassen. Der Beitrag stellt den bisherigen Meinungsstand in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte dar. Ziel ist, unter Heranziehung des Rechtsinstituts des "Anscheinsstörers" und im Rückgriff auf zivilrechtliche Beweiserleichterungen die Anforderungen an den behördlichen Verursachernachweis nicht zu überdehnen, so dass im Ergebnis eine generelle öffentlich-rechtliche Vorranghaftung des Zustandsstörers auf der Primärebene ausgeschlossen werden kann. difu

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 2

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S. 78-82

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