Verbrauchermärkte in der städtebaulichen Ordnung. Eine historisch-politische und baurechtliche Betrachtung der Einzelhandelsgroßprojekte unter besonderer Berücksichtigung städtebaulicher Randlagen.

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SEBI: 87/6122

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Abstract

Ein Verbrauchermarkt ist ein Einzelhandelsbetrieb, der in großräumigen, meist ebenerdigen Läden bei einer Mindestverkaufsfläche von 1 000 qm ein sich rasch umschlagendes warenhausähnliches Sortiment vorwiegend in Selbstbedienung und zu Preisen anbietet, die erheblich unter den durchschnittlichen Einzelhandelspreisen liegen. Von einem Unternehmen einheitlich geplant, geleitet und betrieben, bevorzugen Verbrauchermärkte verkehrsorientierte Standorte am Standtrand oder im städtischen Umland, wobei den hauptsächlich motorisierten Kunden ein angemessener Parkplatz und andere Serviceleistungen zur Verfügung gestellt werden. Von 1965 bis 1980 ist der Umsatzanteil der Verbrauchermärkte im Einzelhandel auf ca. 15Proz. angestiegen, ein in der bisherigen Geschichte des Einzelhandels einzigartiger Erfolg. Ein Verbrauchermarkt ist ein baurechtliches Vorhaben im Sinne von Art. 65 ff. BayBO und den Pargr.Pargr. 29 ff. BBauG. Seine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich demzufolge nach den allgemeinen Vorschriften, insbesondere den Pargr.Pargr. 30, 34 und 35 BBauG. chb/difu

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Verbrauchermarkt, Einzelhandel, Städtebau, Stadtrand, Bundesbaugesetz, Bauordnungsrecht, Baunutzungsverordnung, Raumordnung, Bauleitplanung, Wirtschaftspolitik, Baurecht, Städtebaurecht, Stadtplanung/Städtebau, Handel

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München: (1986), XXIX, 228 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1986)

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Verbrauchermarkt, Einzelhandel, Städtebau, Stadtrand, Bundesbaugesetz, Bauordnungsrecht, Baunutzungsverordnung, Raumordnung, Bauleitplanung, Wirtschaftspolitik, Baurecht, Städtebaurecht, Stadtplanung/Städtebau, Handel

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