Reykjaviks kirkegaarde. (Die Friedhöfe von Reykjavik.)

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IRB: Z 1267

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Es werden alle Friedhöfe von Reykjavik beschrieben und in ihren Eigenarten charakterisiert. Es handelt sich um die Friedhöfe bei Adalsraete, Sudurgate, Fossvogur und den neuen Gufunes Friedhof. Seit 1963 ist das nun geltende Friedhofsrecht in Kraft, das Minimalanforderungen an Grabplätze festlegt und eine Belegungsdauer von 75 Jahren bestimmt. Eine Einzelperson kann über 4 Grabplätze verfügen, von denen 3 für Familienangehörige reserviert sein können. Dies bedeutete eine schnelle Belegung der vorhandenen Friedhofsflächen und die Ausweisung in der Stadtplanung von neuen Begräbnisplätzen. Es sind 8 Friedhöfe aus der Zeit von 1000 bis 1986 bekannt, die heute geschlossen sind. (hg)

Beschreibung

Schlagwörter

Stadtplanung, Gesetzgebung, Historische Anlage, Friedhofswesen, Friedhofsanlage, Bildung/Kultur, Friedhof

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In: Landskab, 66(1985), Nr.3, S.52-57, Abb.;Lagepl.;Ans.

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Stadtplanung, Gesetzgebung, Historische Anlage, Friedhofswesen, Friedhofsanlage, Bildung/Kultur, Friedhof

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