Die Kreise in Nordrhein-Westfalen und ihre Aufgaben nach den Reformen.
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SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
IRB: Z 955
BBR: Z 47
IRB: Z 955
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Abstract
Die 31 Kreise in Nordrhein-Westfalen sind in der Gebiets- und Funktionalreform zu einer überaus leistungsfähigen Verwaltungsebene entwickelt worden. Damit wurde nicht nur die Verwaltungskraft außerhalb der großstädtischen Zentren gestärkt, sondern zugleich eine Basis für die Bewältigung von schwierigen Zukunftsaufgaben im Raum der Kreise geschaffen. Die Arbeitsteilung zwischen kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit den Kreisen, zugleich aber die Zusammenarbeit zwischen diesen kommunalen Partnern sind Zeichen einer flexiblen Organisation, deren Bewährung außer Diskussion steht. Das gilt auch für die besonders schwierigen Verwaltungsprobleme der 8 Kreise in den Ballungsrandzonen. Eine den verfassungsrechtlich vorgegebenen Grundsätzen widersprechende Gewichtsverlagerung hat sich nicht ergeben. Auch für die traditionell erprobte Funktion des Verwaltungschefs als Staatsorgan hat sich eine praxisgerechte Alternative nicht finden lassen. Die Auswirkungen der Bevölkerungen der Bevölkerungsentwicklung in den nächsten beiden Jahrzehnten, die im kreisangehörigen Raum günstiger verlaufen dürfte als in den Ballungszentren, und der Umweltschutz, werden die Kreise vor besonders komplizierte Probleme stellen. (-z-)
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Landkreis, Verwaltungsorganisation, Gemeinde, Funktionalreform, Gebietsreform, Kreisplanung, Aufgabenteilung, Pflichtaufgabe, Kreis
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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 39(1986), Nr.18, S.767-779, Tab.;Lit.
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Landkreis, Verwaltungsorganisation, Gemeinde, Funktionalreform, Gebietsreform, Kreisplanung, Aufgabenteilung, Pflichtaufgabe, Kreis