Die Arbeitnehmer im EWG-Recht.
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1970
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SEBI: 78/5565
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Zusammenfassung
Das Gemeinschaftsarbeitsrecht führt aus wirtschaftspolitischen Zielsetzungen zu einer Liberalisierung des Arbeitsmarktes für die Arbeitnehmer aus den Staaten der Europäischen Gemeinschaft. Durch Abschaffung der Arbeitserlaubnis und Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeitsdauer von mindestens 5 Jahren sind der Arbeitsaufnahme und dem Aufenthalt von wanderungswilligen Arbeitnehmern innerhalb der Europäischen Gemeinschaft keine Grenzen mehr gesetzt. Das Gemeinschaftsarbeitsrecht führt aber nicht zu einer Rechtsintegration der EG-Mitgliedstaaten. Die Arbeitnehmer sind den Arbeitsrechtsordnungen des jeweiligen Beschäftigungslandes unterworfen. So unterliegt z. B. die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem EG-Arbeitnehmer den jeweils geltenden Schutzbestimmungen. Auch im Bereich des Sozialversicherungsrechts wurde keine Rechtsvereinheitlichung erzielt, sondern nur ein besonders Ausgleichssystem vereinbart. wd/difu
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Erlangen-Nürnberg: (1970), XXXIII, 152 S., Lit.