Rechtliche Grundlagen für die Beseitigung von Farbschmiererein [Farbschmierereien].

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Berlin

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DI
EDOC

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Die aktuelle Diskussion verdeutlicht die wachsende Problematik von Farbschmierereien im öffentlichen Raum und die damit verbundenen Folgekosten. Eine schnelle Entfernung von Graffiti kann einen wichtigen Beitrag leisten, um keine Anreize für weitere Verunstaltungen zu bieten. Die Verfolgung der strafbaren Tatbestände nach §§ 303 und 304 StGB war vor einigen Jahren noch mit Schwierigkeiten versehen, wurde aber durch eine Gesetzesänderung vereinfacht. Bei Nichtfeststellung der Täter trägt der Eigentümer die Kosten der Beseitigung. Um eine zügige Entfernung von Graffiti an Gebäuden und Straßenzügen zu gewährleisten hat Berlin die Sonderregelung ergänzend im Bauordnungsrecht aufgenommen. Diese rechtliche Grundlage richtet sich im Wesentlichen an die betroffenen Eigentümer und dessen Beseitigungspflicht. Des Weiteren kann auf der Grundlage des § 9 Abs. 3 BauO Bln eine Entfernungsverfügung sowie eine Duldung einer Beseitigungsmaßnahme durch die Berliner Verwaltung vorgenommen werden. Das eingeschränkte Recht auf Kunstfreiheit begünstigt keinen Eingriff in die Eigentumsrechte.

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18 S.

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