Landesplanung in Nordrhein-Westfalen und Garantie der gemeindlichen Selbstverwaltung

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SEBI: 76/4011

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Zusammenfassung

Das 1972 neu erlassene nordrhein-westfälische Landesplanungsgesetz ist bereits 1975 in wesentlichen Punkten geändert worden. Dies zeigt auf, daß in Nordrhein-Westfalen die Landesplanung mit großem Nachdruck vorangetrieben wird. Eine umfassende Landesplanung beschwört jedoch die Gefahr herauf, zu stark in die Gemeindeautonomie einzugreifen. Es ist daher ein Anliegen der Studie, die Grenzen herauszuarbeiten, die der Landesplanung Nordrhein-Westfalens durch die gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie gesetzt sind. Hierfür arbeitet die Untersuchung zunächst die wesentlichen Regelungen des Landesplanungsrechts heraus, die gemeindliche Interessen berühren. Im Hinblick auf die Frage nach den Schranken der Landesplanung, die aus der Gemeindeautonomie folgen, unterscheidet sie zwei Teilprobleme a) ist unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten für die Raumordnungspläne eine bestimmte Rechtsform geboten b) wieweit darf das Landesplanungsrecht die Planungshoheit der Gemeinden inhaltlich beschränken

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Landesplanungsrecht, Kommunalautonomie, Planungshoheit, Regionalplanung, Raumordnung, Verfassungsrecht, Planung, Recht, Verwaltung

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München: Schön (1976), XXIV, 167 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1976)

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Landesplanungsrecht, Kommunalautonomie, Planungshoheit, Regionalplanung, Raumordnung, Verfassungsrecht, Planung, Recht, Verwaltung

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