Eidgenössische und kantonale Raumplanungskompetenzen. Eine Untersuchung zur Rechtssetzung im Rahmen von Art. 22 quater der Bundesverfassung.
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1978
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SEBI: 79/5830
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Zusammenfassung
Das im Oktober 1974 verabschiedete Raumplanungsgesetz wurde im Juni 1976 in einer Volksabstimmung ganz knapp verworfen, wobei sich starke regionale Differenzen ergaben. Damit ist der verfassungsrechtliche Auftrag zu einer föderativ organisierten Raumplanung wieder offen. Als Beitrag zur Diskussion um die künftige Rechtssetzung des Bundes in der Raumplanung versucht die Arbeit Grundlagen bezüglich der Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Kantonen zu liefern. Der Schwerpunkt liegt dabei einerseits auf der Interpretation der Grundsatzkompetenz des Bundes, andererseits auf den Interdependenzen zwischen der Raumplanung und anderen raumrelevanten Sachgebieten. Der Verfasser kommt zu dem Schluß, daß zwischen einer Sachkompetenz Raumplanung und einer raumplanerischen Rahmenkompetenz zu unterscheiden ist; das neue Raumplanungsrecht ist daher so zu gestalten, daß eine föderativ organisierte Raumplanung ermöglicht wird, die auch den Gemeinden eine relative Selbständigkeit gegenüber den Kantonen und den Bürgern eine direktere Beteiligung am Entscheidungsprozeß ermöglicht. bp/difu
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Zürich: Juris (1978), XXVIII, 396 S., Lit.