Kreisgebietsreform und Beginn der Gemeindereform in Bayern.
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SEBI: Zs 1505
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
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Zusammenfassung
In weniger als einem Jahr ist die Kreisgebietsreform für das gesamte Staatsgebiet Bayerns geplant und verabschiedet worden. Die Anzahl der Kreise wurde auf 71, die der kreisfreien Städte auf 25 verringert. Im Umland-Bereich kreisfreier Städte sind 76 Gemeinden eingemeindet worden. Eine Lösung des Stadt-Umland-Problems steht noch aus. Für die Gemeindereform ist mit der Schaffung der Institution ,,Verwaltungsgemeinschaft'' eine wesentliche Grundlage gegeben. Die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften soll in ländlichen Gebieten als echte Alternative neben dem Zusammenschluß zu Großgemeinden stehen. In der Regel wird jedoch mit der Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft der Zusammenschluß zu Großgemeinden einhergehen, da angestrebt wird, daß die Mitgliedsgemeinden mindestens 1000 Einwohner zählen. Am 1.1.1972 hatte sich die Zahl der Gemeinden auf 5.140 verringert. Bis zum Jahre 1976 soll die Gemeindegebietsreform auf freiwilliger Basis so weit wie möglich geführt werden. Erst nach diesem Zeitpunkt wird es zu zwangsweisen Zusammenschlüssen kommen.
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Kreisgebietsreform, Kommunalreform, Raumordnung, Verwaltungsorganisation, Verwaltung
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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart 11 (1972), 1/ S. 44-72, Abb.; Tab.; Lit.
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Kreisgebietsreform, Kommunalreform, Raumordnung, Verwaltungsorganisation, Verwaltung