Sondernutzung im Wohnungseigentum.
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Zusammenfassung
Sondereigentum und Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum, die beiden Elemente des Wohnungseigentums, gewähren Herrschafts- und damit Nutzungsmöglichkeiten. Für die rechtliche Gestaltung der Sondereigentumsnutzung bieten sich eine ganze Palette an Möglichkeiten an, die das Bürgerliche Gesetzbuch zur Verfügung stellt. Der Beitrag befasst sich mit der Begründung des Sondernutzungsrechts, geht auf dessen Inhalt, insbesondere seinen Umfang und den Schutz des Sondernutzungsberechtigten sowie auf die Übertragungsmöglichkeiten des Sondernutzungsrechts ein. Abschließend befasst er sich mit der Änderung und Aufhebung des Sondernutzungsrechts. Welche rechtliche Gestaltung letztlich gewählt wird, hängt im Einzelfall von den beteiligten Interessen ab. (hb)
Beschreibung
Schlagwörter
Wohneigentum, Wohnungseigentumsgesetz, Sondernutzung, Wohnungseigentum, Sondernutzungsrecht, Sondereigentum, Begründung, Übertragung, Rechtsgrundlage, Wohnung
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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 75(1986), Nr.12, S.603-609, Lit.
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Wohneigentum, Wohnungseigentumsgesetz, Sondernutzung, Wohnungseigentum, Sondernutzungsrecht, Sondereigentum, Begründung, Übertragung, Rechtsgrundlage, Wohnung