Neue ÖPNV-Finanzierungsinstrumente für Länder und Kommunen.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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DE

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Berlin

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0340-4536

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ZLB: Kws 335 ZB 6808
BBR: Z 545

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Abstract

Aktuell wird über eine Reihe von Instrumenten diskutiert, um die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu verbessern. Für Länder und Kommunen gibt es viele Vorschläge, neue Finanzierungsquellen zu erschließen: Direkte Nutzer und Drittnutzer; Bürgerticket; Nahverkehrsabgaben; Parkraumbewirtschaftung; Gebühren; PKW-Maut; Sonderabgaben. Die konkrete Ausgestaltung der in dem Beitrag dargestellten Ansätze muss bei der Schaffung der landesrechtlichen Grundlagen fachlich und rechtlich näher untersucht werden. Gleichzeitig sollten sich die Kommunen und Länder in die Debatte um die PKW-Maut einbringen, damit klargestellt wird, dass die Einnahmen nicht an den Ländern und Städten und auch nicht am ÖPNV vorbeifließen. Dies scheint angemessen, da ohne funktionierenden ÖPNV der Straßenverkehr in vielen Städten kollabieren würde. So nutzt der ÖPNV auch dem Autofahrer. Sonderabgaben wie die diskutierte "Pendlerabgabe" oder die "Nahverkehrsabgabe" stoßen in der Bundesrepublik Deutschland auf erhebliche rechtliche Probleme. In Frankreich liefert eine von den Arbeitgebern gezahlte Sonderabgabe ("versement transport") einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung des ÖPNV. Auch in Wien findet sich mit der "Dienstgeberabgabe" ein entsprechendes Modell.

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Verkehr und Technik

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Nr. 10

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S. 397-401

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