Integrierte Wohnungsnotfall-Berichterstattung 2014 in Nordrhein-Westfalen. Struktur und Umfang von Wohnungsnotfällen.

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In der integrierten Wohnungsnotfallberichterstattung werden neben kommunal und ordnungsrechtlich untergebrachten wohnungslosen Personen bzw. Haushalten auch Personen erfasst, die bei den freien Trägern der Wohnungslosenhilfe untergebracht sind, oder zumindest den Fachberatungsstellen als wohnungslos bekannt sind. Im Jahr 2014 wurde die Erhebung nach diesem neu aufgesetzten Konzept zum vierten Mal durchgeführt. Die vorliegende Ergebnisdarstellung konzentriert sich auf einen Ausschnitt der Wohnungsnotfälle, nämlich auf Personen bzw. Haushalte, die tatsächlich von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Nicht berücksichtigt werden Personen, die in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben, etwa in beengtem Wohnraum, oder denen der Verlust der derzeitigen Wohnung unmittelbar bevorsteht.

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13 S., Anh.

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