Lärmschutz und Abwägungsgebot. § 1 Abs.7 BBauG. OVG Lüneburg, Urteil vom 24.5.1984 - 6 C 43 und 44/83.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1985
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: Zs 2115-4
BBR: Z 489
IRB: Z 1059
BBR: Z 489
IRB: Z 1059
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Antragsteller (Bewohner eines reinen bzw. allgemeinen Wohngebietes in offener Bauweise) wenden sich gegen den Bebauungsplan für eine Umgehungsstraße, die bis auf wenige Meter an dem Gebiet vorbeiführt. Das Gericht stellt Mängel im Abwässerungsprozess fest. "Verkehrslärmimmissionen von mehr als 62/52 dB(A) sind für nicht vorbelastete Wohngebiete unzumutbar". Bei der Ermittlung der Zumutbarkeitsgrenze sind auch die Außenwohnbereiche der Wohngebiete zu berücksichtigen, hier die Gärten der Einfamilienhäuser. Der Bebauungsplan hätte Lärmschutzmaßnahmen für die Grundstücke der Antragsteller vorsehen müssen. Er verstößt gegen § 1 Abs. 7 BBauG. (cs)
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Die Gemeinde, Kiel; 37(1985), Nr.3, S.85-86