Nationaler Kulturgüterschutz in der Europäischen Union.

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DE

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Bonn

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ZLB: 97/1835

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DI

Zusammenfassung

Die Regelungen des Schutzes von Kulturgütern bewegen sich im Spannungsverhältnis zwischen der Erhaltung einer größtmöglichen Anzahl von Kulturgütern durch Ausfuhrverbote u.ä. einerseits und dem Interesse an der Erhaltung eines freien und unbeschränkten Handels, also auch der Durchlässigkeit der nationalen Grenzen für Kulturgüter als Handelswaren andererseits. Im europäischen Rahmen bildet dabei ein besonderes Problem, daß gesetzgeberisches Neuland betreten werden mußte, da für ein gemeinschaftliches Schutzsystem nicht auf nationalstaatliche Modelle zurückgegriffen werden konnte. Die EU hat mit der Richtlinie 93/7/EWG und der Verordnung 3911/92 eine Art Rahmengesetzgebung erlassen, die die Rechtsordnungen der einzelnen Mitgliedstaaten einbezieht und diesen somit einen eigenen Regelungsbereich beläßt. Die Autorin stellt diese Regelungen dar, die sie für einen wichtigen, wenn auch verbesserungsfähigen Zwischenschritt auf dem Weg zu einem effizienten Kulturschutz hält, nachdem sie zunächst die Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten skizziert. Sie unterscheidet zwischen "Maximalisten", "Gemäßigten" und "Minimalisten". Hierbei spielt vor allem die Möglichkeit des sog. "gutgläubigen Erwerbs" von Kulturgütern eine Rolle, die in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ausgestaltet ist. difu

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ca. 250 S.

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