BBauG 1960 § 1 IV u.V, BauNVO 1968 § 8 IV, BauNVO 1977 § 1 IV. OVG Münster, Urt.v. 10.11.1980 - 11a NE 45/78.

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1982

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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

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Die Ausweisung eines wesentlich vergrößerten Gewerbegebiets unmittelbar neben der Wohnbebauung mit widersprüchlichen bzw. unzulässigen textlichen Nutzungsbeschränkungen stellt ein Fehler im Abwägungsvorgang dar. Die Stadt hätte, sobald sie die Mittel des Planungsrechts anwandte, das Gebiet entweder zugunsten der Wohnbebauung oder zugunsten der gewerblichen Nutzung sanieren müssen, nicht aber die gewerbliche Nutzung planungsrechtlich erweitern dürfen, während sie die Wohnnutzung in dem Gebiet "einfror". rh

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 4(1981)Nr.4, S. 195-196, Lit.

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