Mittelstädte in der Reform.
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1974
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SEBI: 74/3668
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Zusammenfassung
Mittelstädte sind kreisangehörige Städte mit Sonderstellung gegenüber sonstigen kreisangehörigen Gemeinden. Die Kreisfreiheit ist heute die richtige Organisationsform nur für solche Städte, die aus dem Mittelstadtmaß herausgewachsen sind. Für Aufgaben, die die Mittelstädte nicht mehr erfüllen können, bietet sich der Landkreis als ergänzender Funktionsträger an. Wie aber zum Zwecke der gemeinsamen Aufgabenerfüllung die Einbeziehung der Mittelstädte in den Kreis notwendig erscheint, so dürfen die Städte, die auch nach Einkreisung zentrale Umlandsfunktionen erfüllen müssen, in ihrer Initiative und Leistungskraft nicht über Gebühr geschwächt werden. Eine Folge der herausragenden Stellung der Mittelstädte aus der übrigen Gemeindestruktur im Landkreis - der Inhomogenität im Kreis - ist die generelle Sonderstellung. Sie bezieht sich auf staatliche Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde und bewirkt ein besseres Ausnutzen der in der Stadt vorhandenen Verwaltungskraft.
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Würzburg: Schmitt und Meyer (1974) 381 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Würzburg 1974)
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Serie/Report Nr.
Schriften zur öffentlichen Verwaltung; 5