Der subordinationsrechtliche Verwaltungsvertrag als Handlungsform öffentlicher Verwaltung unter besonderer Berücksichtigung der Subventionsverhältnisse.

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SEBI: 74/4568

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Ziel der Arbeit ist es, vorrangig, breitere Grundlagen für ein Handeln der Verwaltung durch subordinationsrechtliche Verwaltungsverträge (sVV) zu schaffen. Dabei geht die Stoßrichtung des Verwaltungsvertrages nach zwei Seiten. Einerseits dringt er in den Bereich des bisherigen Verwaltungsprivatrechts ein, andererseits tritt er als grundsätzlich alternativ anwendbare Handlungsform neben den Verwaltungsakt. So kann aufgezeigt werden, daß der sVV wesentlich besser geeignet ist, die Subventionsverhältnisse rechtlich zu erfassen. Grundvoraussetzung für eine breitere Anwendung des sVV ist jedoch das Auffinden annehmbarer Abgrenzungsmöglichkeiten zwischen privatrechtlichem Vertrag und sVV einerseits und das Nebeneinander von sVV und Verwaltungsakt andererseits unter Berücksichtigung der jeweils spezifischen Funktion der beiden Rechtsinstitute sVV und Verwaltungsakt.

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Schlagwörter

Verwaltungsvertrag, Subordinationsrecht, Handlungsform, Subventionspolitik, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung, Volkswirtschaft

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Berlin, Duncker & Humblot (1974) 133 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Tübingen o.J.)

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Verwaltungsvertrag, Subordinationsrecht, Handlungsform, Subventionspolitik, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung, Volkswirtschaft

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Schriften zum öffentlichen Recht; 253