Warum städtebauliche Gebote in der Praxis nichts bewirken.

Beck
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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558

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Abstract

Gebäude, deren bauliche Fertigstellung sich ins Unendliche hinzuziehen scheint, dürften praktisch in jeder größeren Stadt existieren. Schnell wird dann die Frage gestellt, ob das öffentliche Baurecht der Behörde denn keine Handhabe zur Beseitigung solcher Missstände bietet. Tatsächlich hält das Baugesetzbuch in der Gestalt der Vorschriften zu den städtebaulichen Geboten (§§ 175 ff. BauGB) hierzu ein rechtliches Instrumentarium bereit. Der Beitrag untersucht anhand eines fiktiven praktischen Beispiels, welche Schwierigkeiten bei der Anwendung dieser Vorschriften bestehen. difu

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 4

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S. 234-236

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