Spielplätze wie Tierkäfige. Rechtliche Kriterien bei der Einrichtung und Unterhaltung von Spielplätzen.
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IRB: Z 1270
SEBI: Zs 3025-4
SEBI: Zs 3025-4
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Zusammenfassung
Die Planungspflicht der Gemeinden zur Versorgung mit Spieleinrichtungen ist im Bundesbaugesetz und in den Landesbauordnungen geregelt. Die von den Spielplätzen ausgehenden Geräusche sind ebenso wie andere in Wohngebieten üblicher Lärm hinzunehmen. Neben der Planungspflicht besteht auch die Pflicht zur Unterhaltung der Spielplätze. An besonderen Problempunkten werden angesprochen: die Einfriedung öffentlicher Spieleinrichtungen, die regelmäßige Platzkontrolle. cs
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Bildung/Kultur, Kinderspielplatz, Unterhaltung, Kontrolle, Herstellungspflicht
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Der Gemeinderat, Schwäbisch-Hall 24(1981)Nr.5, S.20, 22-23, Abb., Lit.
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Bildung/Kultur, Kinderspielplatz, Unterhaltung, Kontrolle, Herstellungspflicht