Was bringt die Erhaltungssatzung (§§ 172 bis 174 BauGB)?
Kohlhammer
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2021
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Kohlhammer
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0029-859X
ZDB-ID
202168-7
Standort
ZLB: R 622 ZB 1139
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten können die Gemeinden gem. § 172 BauGB den Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen durch Satzung der Genehmigung unterwerfen (Erhaltungssatzungen). Der Erhaltungszweck umfasst dabei auch Gebiete unterhalb der Bedeutungsmerkmale der Denkmalschutzgesetze, nicht aber einzelne erhaltenswerte Bauwerke in einem Gebiet, das sonst ohne gestalterischen Wert ist, sodass eine Schutzlücke zu beklagen ist. Der größte Mangel bleibt aber, dass die Gemeinde eine Satzung erlassen „kann", also frei ist, ob sie überhaupt ein Gebiet schützen oder den Schutz wieder aufheben will.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Die Öffentliche Verwaltung : DÖV; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft
Ausgabe
3
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
122-130