Was bringt die Erhaltungssatzung (§§ 172 bis 174 BauGB)?

Hönes, Ernst-Rainer
Kohlhammer
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Datum

2021

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Herausgeber

Kohlhammer

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

Sprache

ISSN

0029-859X

ZDB-ID

202168-7

Standort

ZLB: R 622 ZB 1139

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten können die Gemeinden gem. § 172 BauGB den Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen durch Satzung der Genehmigung unterwerfen (Erhaltungssatzungen). Der Erhaltungszweck umfasst dabei auch Gebiete unterhalb der Bedeutungsmerkmale der Denkmalschutzgesetze, nicht aber einzelne erhaltenswerte Bauwerke in einem Gebiet, das sonst ohne gestalterischen Wert ist, sodass eine Schutzlücke zu beklagen ist. Der größte Mangel bleibt aber, dass die Gemeinde eine Satzung erlassen „kann", also frei ist, ob sie überhaupt ein Gebiet schützen oder den Schutz wieder aufheben will.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Die Öffentliche Verwaltung : DÖV; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft

Ausgabe

3

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

122-130

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen