Übernahme von Bestattungskosten bei Mehrheit von Erben.
Boorberg
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Boorberg
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Stuttgart
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0942-5454
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ZLB: Zs 4381
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RE
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Abstract
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.10.1997 - Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte (FEVS) 1998 S.446. Die Übernahme von Bestattungskosten nach § 15 BSHG führt immer wieder zu Schwierigkeiten. In dem zu entscheidenden Fall hatte die Schwester der verwitweten und kinderlosen Verstorbenen die Bestattungskosten übernommen und verlangte dann deren Erstattung vom Sozialamt. Es war ein kleines Sparbuch vorhanden, außerdem war gesetzlicher Erbe noch ein Bruder, der aber zwischenzeitlich vor Rechtshängigkeit des Anspruchs auf Erstattung der Beerdigungskosten gestorben war. Das OVG macht in diesem Zusammenhang einige allgemein gültige Aussagen zur Übernahme der Bestattungskosten. difu
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Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
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Nr. 9
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S. 267-269/Rdnr.153